“Häusliche Gewalt” ohne “Gewalt”
Wenn die Gewaltschutz Abteilung der Staatsanwaltschaft oder Polizei Zürich in einem Fall ermittelt, so wird der Fall, wie in diesem Fall, zu einer Gewalt-Ermittlung erklärt, auch wenn keine Gewalt stattfand.
Diese absurde und doch gängige Vorgehensweise ist vergleichbar, wie wenn ein Todesfall zu einem “Tötungsdelikt” erklärt wird, weil Ermittler der Mordkommission den Fall untersucht, auch wenn nicht die geringste Anzeichen eines Deliktes vorliegt.
Diese absurde und doch gängige Vorgehensweise ist vergleichbar, wie wenn ein Todesfall zu einem “Tötungsdelikt” erklärt wird, weil Ermittler der Mordkommission den Fall untersucht, auch wenn nicht die geringste Anzeichen eines Deliktes vorliegt.
In diesen Fall gibt das mutmassliche Opfer klar zu Protokoll: