Staatsanwältin Susanne Leu
Eine krankhafte Falschbeschuldigerin
7. NOVEMBER 2013
"Ich wäre froh, wenn sich der Beschuldigte dazu verpflichten könnte, die Internetseite vom Netz zu nehmen." |
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Direktwahl 044 248 24 29
Direktfax 044 248 23 48
Abteilung F (Büro F-4) (Mo, Di und Fr)
Stauffacherstrasse 55
8004 Zürich
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Mangelt jeglichen gesunden Menschenverstand.
Eine feministisch gesinnte, erbitterte Fanatikerin ohne jeglichen Sinn für Verhältnismässigkeit.
Sie legte einen Rekurs mit aufschiebender Wirkung ein um dem Ex-Freund über Weihnacht im Gefängnis zu halten.
Sie legte einen Rekurs mit aufschiebender Wirkung ein um dem Ex-Freund über Weihnacht im Gefängnis zu halten.
Juristisch gesehen eine absolute unfähige Niete.
Versuchte einst einem anderen Angeklagten die Untersuchungshaft als illegaler Aufenthalt in der Schweiz anzurechnen.
Strebt immer eine höchst mögliche Strafe ohne Rücksicht auf Fakten und Beweislage.
Strebt immer eine höchst mögliche Strafe ohne Rücksicht auf Fakten und Beweislage.
Nutz das Unwissen und die Angst der Beschuldigten aus.
Einen Asylanten verurteilte sie wegen Hehlerei, weil er ein defektes Smartphone auf der Strasse gekauft hatte, dass nur noch Musik abspielen konnte. „Er hätte wissen sollen, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelte, weil Preis zu niedrig war!“ , ohne zu berücksichtigen, dass es sich um ein defektes Gerät handelte.
Verletzt grundlegender Rechtstaatliche Prinzipien: Bringt eingestellte Strafverfahren als Belastungsbeweis gegen den Beschuldigten.
Sie wollte das formell eingestellte Rütli Verfahren als Haftgrund nützen.
Scheut nicht vor Tatsachen- und Beweislagewidrige Behauptungen zurück.
Ausgrenzung:
In Ihren Anträgen versuchte sie einen in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen, sowie vollkommen assimilierten ausländischen Staatsangehörigen, als Fluchtgefahr ohne Verwurzelung in der Schweiz zu präsentieren.