tatort: Spielwarenladen Franz carl weber FCW
Bahnhofstrasse 62, 8001 Zürich (existiert nicht mehr)
anklage von staatsanwalt manfred hausherr (14. januar 2014)
-“Arbeitsplatz der Geschädigte (Franz Carl Weber Spielwarenhandel) betreten"
-“Bis auf wenige Meter auf Ex-Freudin zugegangen” -“Geschädigte angegrinst” |
Für solche nichtstrafbaren Handlung kann man gegenwärtig in der Schweiz eine Verhaftung durch Spezialeinheiten der Polizei
und Haft mit Anwendung von Massnahmen die ursprunglich gegen Serienmörder und Triebtäter vorgesehen waren erwarten.
und Haft mit Anwendung von Massnahmen die ursprunglich gegen Serienmörder und Triebtäter vorgesehen waren erwarten.